Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz hat am 19. Juni die 10. Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, die für den Amateurfußball ab dem 24. Juni folgende Änderungen vorsieht:

Demnach ist das gemeinsame sportliche Training in Gruppen von bis zu zehn Personen mit Kontakt zulässig. Für das Training im Verein bedeutet das, dass innerhalb einer Gruppe beispielsweise 5 gegen 5gespielt werden darf. Diese Gruppe darf aber während des Trainings nicht mit weiteren Spielern gemischt werden, also auch ein internes Turnier ist nicht gestattet.

Weitere Details entnehmen Sie der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (10. CoBeLVO) vom 19. Juni 2020: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/10._Bekaempfungsverordnung/10_CoBeLVO.pdf

Bzw. dem  Hygienekonzept für den Sport auf Außenanlagen (Stand 18. Juni 2020):
https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/10._Bekaempfungsverordnung/2020_06_17_Hygienekonzept_Sport_aussen.pdf

Sofern sich darüber hinaus Fragen ergeben, bitten wir darum, Verbindung mit dem zuständigen Ordnungs- und/oder Gesundheitsamt aufzunehmen. Sollten die jeweiligen Fragen auf diesem Weg nicht geklärt werden können, senden Sie sie bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! – wir sammeln die noch offenen Fragen und leiten sie an das Ministerium weiter.

Quelle: FV Rheinland