Am vergangenen Mittwoch, dem 03.03.2021 haben die Bundesregierung sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Länder eine schrittweise Lockerung des Lockdowns in der Covid-19-Pandemie verkündet. Daraus ergeben sich unter anderem Neuregelungen für die Wiederaufnahme des Amateursports und damit auch des Amateurfußballs.

Was ist ab dem kommenden Montag, 8. März, im Rheinland erlaubt?
Erlaubt ist kontaktfreies Training in kleinen Gruppen bis maximal 10 Personen plus TrainerIn unter Einhaltung des Mindestabstands. Das gilt für Personen ab 15 Jahren. Es ist auch möglich, auf einem Sportplatz zwei Gruppen zu beschäftigen, das Entscheidende ist, dass es zwischen den beiden Gruppen klare Trennungen gibt. Sofern die Inzidenzzahl im Kreis unter 100 ist, werden im Sport landesweit keine Unterscheidungen gemacht, was dort erlaubt ist. Ist die Zahl über 100, ist Sport nicht erlaubt.  Über die Nutzung der Sportplätze entscheiden jedoch die Kommunen. Duschen und Umkleideräume bleiben jedoch laut Landesverordnung zunächst geschlossen. 

Weitere Änderungen wird es frühestens ab dem 22.03. geben. Wenn die Zahlen sich bis dahin nicht nach oben entwickeln, wären Wettkampf und wettkampfgerechtes Training frühestens ab diesem Zeitpunkt erlaubt. Dabei muss man allerdings beachten, dass in manchen Kreisen die Inzidenzzahl möglicherweise über 100 steigen könnte und Sport daher dort nicht möglich wäre. Offen ist zudem, ob das Land dabei bleibt, dass die landesweite Inzidenzzahl maßgeblich für die Lockerungen ist.

Quelle: FV Rheinland, Interview mit Präsident Walter Desch


Gemäß den Regelungen startet auch unsere SGB am 12.03. wieder in den Trainingsbetrieb. Beginn ist ab 19.00 Uhr in Hundheim.